Airbag-Pflicht im Motocross: FIM schreibt Airbag-Systeme ab 2028 für MXGP, MX2, WMX und MXoN vor

Im Motocross-WM-Fahrerlager steht eine deutliche Änderung bei der Schutzausrüstung bevor: Die FIM führt schrittweise Airbag-Systeme für die Motocross-Weltmeisterschaften ein. Bereits ab 2027 wird die Verwendung eines funktionsfähigen Airbags ausdrücklich empfohlen, ab der Saison 2028 wird das System schließlich verpflichtend.

Betroffen sind die FIM MXGP Motocross World Championship, die MX2-Weltmeisterschaft, die FIM Women’s Motocross World Championship sowie das prestigeträchtige FIM Motocross of Nations, kurz MXoN.

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Damit macht die FIM einen weiteren großen Schritt in Richtung moderner Fahrerschutzausrüstung. Was im Straßenrennsport und insbesondere in der MotoGP längst zum Standard gehört, soll künftig auch auf den anspruchsvollen und deutlich anders gearteten Motocross-Strecken verbindlich eingesetzt werden.

FIM Permanent Bureau beschließt neue Airbag-Regel

Die Entscheidung wurde vom Motocross Permanent Bureau getroffen. Dieses setzt sich aus FIM-Präsident Jorge Viegas und David Luongo, Präsident und CEO von Infront Moto Racing, zusammen.

Im Mittelpunkt der Änderung steht Artikel 01.65 „Equipment and Protective Clothing during Practice and Race“, genauer Abschnitt 65.01 „Clothing and Protectors“.

Für die internationalen Top-Klassen des Motocross gilt künftig folgende Staffelung:

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  • Ab 2027: Die Verwendung eines funktionsfähigen und betriebsbereiten Airbag-Systems wird von der FIM ausdrücklich und nachdrücklich empfohlen.
  • Ab 2028: Ein funktionsfähiges und betriebsbereites Airbag-System wird verpflichtend.

Die Pflicht betrifft dabei nicht nur die eigentlichen Wertungsläufe. Das vorgeschriebene System muss während sämtlicher Aktivitäten auf der Strecke getragen werden.

Diese Motocross-Wettbewerbe sind von der Airbag-Pflicht betroffen

Die neue Regelung gilt ausdrücklich für:

  • die FIM MXGP Motocross World Championship
  • die FIM MX2 Motocross World Championship
  • die FIM Women’s Motocross World Championship / WMX
  • das FIM Motocross of Nations / MXoN

Damit betrifft die Regel sowohl die beiden großen Männer-WM-Kategorien als auch die Frauen-Weltmeisterschaft und den jährlich ausgetragenen Nationenklassiker.

Die Junior-Motocross-Weltmeisterschaft wird in der nun veröffentlichten Entscheidung zur Airbag-Pflicht dagegen nicht ausdrücklich genannt.

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Welcher Motocross-Airbag ist erlaubt?

Nicht jedes beliebige Airbag-System erfüllt automatisch die zukünftigen FIM-Vorgaben.

Die FIM nennt zwei Möglichkeiten.

Ein Fahrer muss entweder einen zukünftig nach dem neuen FIM-System homologierten FIM Homologated Airbag Off-road nach FRHPab-01 verwenden oder auf eines der von der FIM als konform eingestuften Category-3-Airbag-Systeme für Motocross zurückgreifen.

Möglichkeit 1: FIM Homologated Airbag Off-road – FRHPab-01

Die neue offizielle FIM-Homologation trägt die Bezeichnung:

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FRHPab-01

Die entsprechenden Anforderungen sollen laut FIM bis Ende 2026 veröffentlicht werden.

Damit dürfte erstmals ein speziell auf den Offroad- und Motocross-Einsatz zugeschnittenes Homologationsverfahren für Airbag-Systeme geschaffen werden.

Das ist entscheidend, denn die Anforderungen an ein Motocross-Airbag-System unterscheiden sich erheblich von einem Airbag für Straßenrennsport oder normalen Straßenverkehr.

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Sprünge, harte Landungen, Whoops, schnelle Richtungswechsel und wiederholte starke vertikale Beschleunigungen gehören im Motocross zum normalen Fahrbetrieb. Ein Airbag muss deshalb sehr zuverlässig zwischen einem echten Sturz und den extremen Bewegungen eines Motocross-Fahrers unterscheiden können.

Möglichkeit 2: FIM Category 3 Airbag für Motocross

Alternativ sind Airbag-Systeme zugelassen, die von der FIM als mit Category 3 – Motocross konform eingestuft beziehungsweise entsprechend deklariert wurden.

Bereits die aktuellen FIM Motocross Technical Regulations erlauben funktionierende Category-3-Systeme. Hersteller müssen ihr System gegenüber der FIM deklarieren und insbesondere sicherstellen, dass der elektronische Algorithmus zur Sturzerkennung an die jeweilige Motorsportdisziplin angepasst wurde.

Entscheidend ist also nicht allein der mechanische Aufbau des Airbags. Auch die elektronische Sturzerkennung spielt eine zentrale Rolle.

Die aktuelle Liste entsprechender Airbag-Systeme veröffentlicht die FIM in ihrem Dokumentenbereich.

Airbag muss während der gesamten Streckenaktivität getragen werden

Besonders wichtig ist ein Detail der neuen Regelung: Ein Airbag reicht nicht einfach als Teil der Ausrüstung im Fahrerlager.

Das System muss während sämtlicher Aktivitäten auf der Strecke:

  • getragen werden,
  • korrekt angelegt beziehungsweise befestigt sein,
  • und grundsätzlich funktionsfähig beziehungsweise betriebsbereit sein.

Die FIM schreibt außerdem ausdrücklich vor, dass das Airbag-System mindestens zu Beginn jeder einzelnen Track Session funktionsfähig beziehungsweise einsatzbereit sein muss.

Das ist beispielsweise nach einer vorherigen Auslösung relevant.

Je nach System können nach einer Aktivierung neue Gaskartuschen, ein Austausch bestimmter Komponenten oder weitere Schritte erforderlich sein. Teams und Fahrer werden sich deshalb künftig nicht nur mit dem Tragen eines Airbags beschäftigen müssen, sondern auch mit Ersatzteilen, Kartuschen und der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zwischen Trainings, Qualifikationen und Rennen.

Technischer Direktor der FIM hat das letzte Wort

Auch die Kontrolle der neuen Fahrerschutzausrüstung ist eindeutig geregelt.

Bei Fragen beziehungsweise Streitfällen rund um die Ausrüstung eines Fahrers liegt die endgültige Entscheidung beim FIM Technical Director.

Für Teams bedeutet das: Ein theoretisch vorhandenes System reicht nicht aus. Das verwendete Produkt muss den FIM-Vorgaben entsprechen und technisch korrekt getragen beziehungsweise betrieben werden.

Gerade ab der verpflichtenden Einführung 2028 dürfte die Kontrolle des Airbag-Systems damit zu einem festen Bestandteil der technischen Abnahme werden.

Airbags sind im Motocross schon heute erlaubt

Jago Geerts in 2025 © Luis Duarte / Infront Moto Racing

Die Einführung kommt nicht völlig überraschend.

Bereits in den aktuellen FIM Motocross Technical Regulations 2026 ist die Nutzung eines funktionsfähigen beziehungsweise betriebsbereiten FIM Category 3 Airbag Systems ausdrücklich erlaubt.

Dabei gibt die FIM bereits heute vor, dass Hersteller ihre Category-3-Systeme selbst gegenüber der FIM deklarieren müssen. Außerdem muss der elektronische Algorithmus zur Erkennung eines Sturzes speziell an die entsprechende Disziplin angepasst sein.

Die jetzt angekündigte Verpflichtung ist deshalb eher der nächste logische Schritt: Aus einer zugelassenen freiwilligen Technologie wird zunächst eine ausdrücklich empfohlene und anschließend eine vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung.

Warum Airbags im Motocross besonders anspruchsvoll sind

Bei einem Straßenrennen lassen sich typische Sturzabläufe vergleichsweise klar anhand bestimmter Beschleunigungswerte, Fahrzeugbewegungen und Bewegungsmuster erkennen.

Motocross stellt die Elektronik vor deutlich größere Herausforderungen.

Ein Fahrer erlebt während einer einzigen Runde permanent Bewegungen, die außerhalb des Motorsports bereits wie ein Unfall wirken könnten:

  • harte Kompressionen bei der Landung großer Sprünge,
  • starke vertikale Beschleunigungen,
  • schnelle Entlastung des Motorrads über Kuppen,
  • abrupte Bewegungen in Whoops,
  • seitliche Ausschläge des Motorrads,
  • kurze Kontrollverluste,
  • Absprünge vom Motorrad,
  • Beinbewegungen in Kurven,
  • hohe Rotationsbewegungen bei Scrubs und Whips.

Das System muss innerhalb kürzester Zeit beurteilen, ob der Fahrer lediglich eine Motocross-typische Bewegung ausführt oder tatsächlich stürzt.

Genau deshalb ist die Anpassung des Auslösealgorithmus an die jeweilige Disziplin für die FIM ein zentraler Bestandteil des Category-3-Konzepts.

Auswirkungen auf Fahrer und Teams

Die Verpflichtung ab 2028 wird nicht nur für die Fahrer selbst Auswirkungen haben.

Auch die Teams müssen sich organisatorisch auf das Thema einstellen.

Zu erwarten ist beispielsweise, dass mehrere Systeme beziehungsweise Ersatzkomponenten pro Fahrer mitgeführt werden müssen. Besonders bei einem eng getakteten MXGP-Wochenende darf ein ausgelöster Airbag nicht dazu führen, dass ein Fahrer die nächste Session verpasst.

Denkbar beziehungsweise je nach verwendetem System erforderlich sind unter anderem:

  • zusätzliche CO₂- oder Argon-Kartuschen beziehungsweise die jeweils vom Hersteller vorgesehenen Gasgeneratoren,
  • Ersatz-Airbag-Westen oder Ersatzsysteme,
  • Kontrolle des Ladezustands elektronischer Systeme,
  • regelmäßige Funktionskontrollen,
  • Ersatzakkus oder Lademöglichkeiten,
  • Überprüfung nach Stürzen,
  • Schulung von Mechanikern und Fahrern,
  • korrekte Abstimmung mit Jersey, Brustschutz und weiterer Protektorenausrüstung.

Gerade die Integration in die bestehende Motocross-Schutzkleidung dürfte für die Hersteller in den kommenden beiden Jahren ein wichtiger Entwicklungsbereich werden.

2027 wird zur Übergangssaison

Mit der ausdrücklichen Empfehlung ab 2027 schafft die FIM bewusst eine Übergangsphase.

Teams und Fahrer bekommen dadurch eine komplette Saison Zeit, um Erfahrungen mit den zugelassenen Systemen zu sammeln, bevor die Verpflichtung 2028 greift.

Gleichzeitig erhalten die Hersteller zusätzliche Entwicklungszeit.

Das dürfte besonders für die geplante FRHPab-01-Offroad-Homologation wichtig werden. Die vollständigen Anforderungen dieses Standards sollen erst bis Ende 2026 veröffentlicht werden.

Die Saison 2027 dürfte damit für viele Hersteller und Teams eine Art großer Praxistest unter realen WM-Bedingungen werden.

Motocross-Sicherheit entwickelt sich weiter

Mit der Airbag-Pflicht geht die FIM konsequent den nächsten Schritt bei der persönlichen Schutzausrüstung.

Brust- und Rückenprotektoren gehören in den internationalen FIM-Kategorien bereits zum vorgeschriebenen Sicherheitsstandard. Die technischen Motocross-Regeln schreiben entsprechende Protektoren nach festgelegten EN-Normen vor.

Airbag-Technologie kann dieses Schutzkonzept künftig ergänzen und insbesondere bei schweren Stürzen zusätzliche Bereiche des Oberkörpers schützen.

Entscheidend wird jedoch sein, wie gut die Systeme speziell unter Motocross-Bedingungen funktionieren.

Ein Airbag darf beim normalen Springen, Scrubben oder bei einer harten Landung natürlich nicht versehentlich auslösen. Gleichzeitig muss er einen echten Sturz innerhalb extrem kurzer Zeit zuverlässig erkennen.

Genau diese Balance dürfte die größte technische Herausforderung für die Hersteller bleiben.

Fazit: Ab 2028 gehört der Airbag zur Pflichtausrüstung in der Motocross-WM

Die Richtung ist jetzt klar: Airbag-Systeme werden in der Motocross-Weltmeisterschaft zum festen Bestandteil der Fahrerausrüstung.

2027 erfolgt zunächst die ausdrückliche Empfehlung, 2028 wird der Airbag in MXGP, MX2, WMX und beim Motocross of Nations verpflichtend.

Damit haben Fahrer, Teams und Ausrüstungshersteller etwas mehr als eine Saison Zeit, die Technik vollständig in den Rennalltag zu integrieren.

Besonders interessant wird nun die Veröffentlichung des neuen FIM FRHPab-01 Off-road Airbag Standards, die bis Ende 2026 angekündigt ist. Spätestens dann dürfte deutlich werden, welche technischen Anforderungen zukünftige speziell homologierte Motocross-Airbags erfüllen müssen.

Für den Motocross-Sport ist es eine der größten Veränderungen bei der persönlichen Schutzausrüstung der vergangenen Jahre – und eine Entwicklung, die spätestens ab 2028 jeder MXGP-, MX2- und WMX-Fahrer unmittelbar spüren wird.

Quelle: Fédération Internationale de Motocyclisme (FIM)

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