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Bundes-Notbremse: kein Motocross und Endurosport auf Vereinsstrecken bis zum 30.06.2021?

Bundes-Notbremse

fortführender Beitrag: Möglichkeiten zur Durchführung von Trainings – Was ist Individualsport ?

Es gab langsam wieder Hoffnung für unseren Sport, nachdem einige Vereinsstrecken wieder öffnen durften. Bei einigen Bundesländern gab es wenige Einschränkungen für den Motocross bzw. Endurosport und bei anderen Ländern wie zum Beispiel in Sachsen oder Bayern gab es fast keine geöffneten Vereinsstrecken. Mit der neuen Verordnung „Bundes-Notbremse“, welche am 21. April vom Bundestag verabschiedet wurde und heute vom Bundesrat gebilligt, treten wieder große Einschränkungen für unseren Sport in Kraft.

Einheitliche Beschränkung für alle Bundesländer

Die neue Corona-Regelung beinhaltet deutschlandweit einheitliche Beschränkungen, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt – ein harter Schlag für den organisierten Sport und besonders auch für die Motorsport-Vereine.

Konkret soll bei einer Überschreitung des kritischen Inzidenzwertes nur noch kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt bleiben. Ausnahmen gibt es lediglich für Berufs- und Leistungssportler. Kinder und Jugendliche dürfen bis zum Alter von 14 Jahren mit ausreichend Abstand draußen Sport machen – allerdings nur in Gruppen von bis zu fünf Personen.

Der Trainingsbetrieb, auf den deutschen Strecken, wird dadurch auf jeden Fall weiter eingeschränkt und ggf. bei einigen Vereinen ganz ausfallen müssen. Letztendlich wird ein klärendes Gespräch mit dem regionalen Ordnungsamt und / oder Gesundheitsamt und mit einem passenden Hygiene-Konzept, besonders auch im Fahrerlager-Bereich, entscheidend sein für eine Durchführung des Trainingsbetriebes.

Aktuell sind laut dem Robert-Kock-Institut fast alle Bundesländer von der neuen Regel betroffen. Einzig Schleswig-Holstein liegt momentan (Stand 22.04.2021) unter dem 100-Inzidenzwert.

Die „Bundes-Notbremse“ soll in der kommenden Woche in Kraft treten und bis zum 30.06.2021 gelten.

Weiterführende Links:

Quelle: bundesregierung.de