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Sieben Fun-Facts über das deutsche Motorradkennzeichen

Auf den ersten Blick haben Motorradkennzeichen in Deutschland wenig Geheimnisvolles an sich. Tatsächlich aber lässt sich bei näherem Hinsehen Erstaunliches und Überraschendes entdecken. Zum Beispiel Kuchenbleche, Schädelspalter und eine Schrift, die es ohne die Rote-Armee-Fraktion nicht gäbe:

Am Anfang ein Abschied: Bye Bye, Kuchenblech

Weder sahen sie elegant aus, noch waren sie leichter lesbar als ihre kleineren Gegenstücke: Bis vor gut einer Dekade ärgerten sich nicht wenige Biker über das unverhältnismäßig breite Nummernschild, mit dem sie das Heck ihrer Maschinen verunstalten mussten. Im Jahr 2011 schließlich trat eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung in Kraft, die die vorgeschriebene Breite der „Kuchenbleche“ von 28 Zentimetern auf 18 bis 22 Zentimeter reduzierte. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen hatten die Verantwortlichen davon überzeugt, dass im Straßenverkehr auch schmalere Nummernschilder mit Engschrift gut erkennbar blieben. Schließlich gab sie es schon seit Jahrzehnten für Leichtkrafträder, Zugmaschinen und Anhänger mit Geschwindigkeitsbegrenzung bis 40 Stundenkilometern. Mehr noch: Mit der Dimension des Kennzeichens schrumpfte auch das Verletzungsrisiko.

Kleine Schilder für Oldtimer: die 58er-Kennzeichenregelung

Über zehn Jahre sollte es dauern, bis der „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag“ erreicht hatte, dass ältere Motorräder künftig mit einem kleinen Kennzeichen fahren durften, das dem Stil des Fahrzeugs entsprach. Seit 2007 mussten sich nämlich auch die Oldtimer unter den Krafträdern ein Kuchenblech verpassen lassen. Das 2011 eingeführte, immerhin noch halb-kuchenblechgroße Nummernschild trug nicht wesentlich zur Verbesserung der historischen Optik bei. 2019 schließlich konnte der Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) und der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. (kurz DEUVET) nach zähem Ringen einen Sieg verbuchen: An Motorräder mit Erstzulassung vor dem 1. 1.1959 dürfen auf Antrag wieder kleine Nummernschilder vergeben werden.

Die Zeichen in der zweiten Zeile

Links auf jedem Kfz-Kennzeichen steht das Unterscheidungszeichen. Es besteht aus bis zu drei Buchstaben, die den Zulassungsbezirk kennzeichnen, zum Beispiel „B“ für Berlin oder „BOR“ für Borken. Rechts daneben befindet sich die Erkennungsnummer. Sie setzt sich aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu drei Ziffern zusammen. Bei den meist zweizeiligen Motorradkennzeichen hängt die erlaubte Anzahl der Zeichen von der Breite des Nummernschilds ab:

  • 18 Zentimeter: bis zu 4 Zeichen
  • 22 Zentimeter: bis zu 5 Zeichen

Von Wunschkennzeichen und unerwünschten Zeichenkombinationen

Wer ein bestimmtes Kennzeichen haben möchte, prüft am besten im Voraus, ob es überhaupt erhältlich ist. Selbst, wenn die Kombination theoretisch frei wäre, könnte sie unerwünscht sein oder schlicht nicht für eine normale Zulassung zur Verfügung stehen. In ersterem Fall entscheidet die jeweilige Zulassungsstelle.

Beispiele für unerwünschte Kennzeichen:

  • Buchstabenpaare, die auf nationalsozialistische Organisationen verweisen, darunter NS, HJ, KZ, SS oder SA,
  • Kombinationen wie „HH AH“, „N PD“, oder „HEI L“ (theoretisch möglich im Kreis Dithmarschen)
  • Buchstabenkombinationen, die in anderer Hinsicht gegen die guten Sitten verstoßen, etwa – SU FF (theoretisch möglich im Rhein-Sieg-Kreis), oder MO RD im Kreis Moers.

Den zweiten Fall – die Vergabe von wenigen Buchstaben und Ziffern – regelt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung: Motorradkennzeichen müssen nun neben dem Unterscheidungszeichen wenigstens zwei Buchstaben und zwei Ziffern enthalten. Kurze Erkennungsnummern sind Oldtimern mit H-Kennzeichen und Importwagen vorbehalten.

Aufstieg und Fall des „Schädelspalters“

Bis in die Nachkriegsjahre hinein hatten Motorräder in der Regel zwei Nummernschilder. Ihre Form glich der des heute üblichen länglichen Kfz-Kennzeichens. Ein Schild war beidseitig beschriftet und wurde längs zur Fahrtrichtung auf das vordere Schutzblech angebracht. Das andere prangte quer zum Fahrzeug am Heck. Mit der Zeit setzte sich für das vordere Kennzeichen eine gebogene Form durch, die der Krümmung des Schutzblechs folgte. Es braucht nicht viel Fantasie um nachzuvollziehen, welche Gefahr dem Fahrer drohte, wenn er bei einem Aufprall nach vorne über den Lenker flog. Und nicht nur ihm: Das Motorradkennzeichens ragte spitz und steil nach vorne und gefährdete auch andere Verkehrsteilnehmer.

Der launige Volksmund fand für dieses Nummernschild bald die drastische Bezeichnung „Schädelspalter“. Von 1948 an verschwanden das Kennzeichen von den vorderen Schutzblechen. Verboten sind sie bis heute nicht. Allerdings dürfen sie keine scharfen Kanten mehr haben oder müssen so gesichert sein, dass sie keine Verletzungen verursachen können.

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Warum haben Motorräder nur hinten ein Kennzeichenschild?

Sicherheit vor Sanktion, könnte man sagen: Althergebrachte Radarfallen blitzen ausschließlich von vorne. Die Folge: Motorradfahrer, die rote Ampeln ignorieren, kommen fast immer ohne Bußgeld davon. Gut getarnt durch den Helm und dank des fehlenden vorderen Nummernschilds sind sie so praktisch nicht zu identifizieren.

Andererseits bieten moderne Krafträder in der Regel keine Möglichkeit, vorne ein Nummernschild anzubringen. Die meisten Maschinen haben keine ebene Fläche, an der man das Kennzeichen fest verschrauben könnte. Ein mehr oder weniger frei hängendes Kennzeichen könnte sich bei einem Unfall lösen und – vor allem für Fußgänger oder Radfahrer – zu einem tödlichen Geschoss werden.

Die FE-Schrift – nicht schön, aber sinnvoll:

Apropos Gefahren: Zwischen 1978-1980 entstand die sogenannte FE-Schift, die Kriminellen einen Missbrauch von Nummernschildern erschweren sollte. Sie löste die bisgherige Normschrift DIN 1451 ungefähr eineinhalb Jahrzente später ab. Entwickelt wurde sie von dem Schriftgestalter Karlgeorg Hoefer (1914-2000) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen. „FE“ steht für „fälschungserschwerend“. Charakteristisch für diesen Schrifttyp ist das nicht-einheitliche Gesamtbild. Im Gegensatz zur alten Normschrift lassen sich die Buchstaben und Zahlen kaum mit Hilfe von etwas schwarzer Farbe abändern: „P“ und „R“ oder „F“ und „E“ beispielsweise sind völlig unterschiedlich proportioniert, ebenso wie „3“ und „8“. Zwar existiert keine offizielle digitalisierte Version der FE-Schrift, allerdings ist sie als Nachbau im Internet gratis erhältlich.

Der Grund für die schlussendliche Einführung der FE-Schrift war übrigens eine rasante Zunahme der Anzahl an KFZ-Diebstählen in den frühen 90er Jahren. Folgerichtig bot sich die verbindliche Nutzung eines fälschungserschwerenden Schrifttyps an. Seit Januar 1995 ist die FE-Schrift auf Basis einer Bundesverordnung für alle neuen Nummernschilder in Deutschland vorgeschrieben. Mit zwei Ausnahmen: Oldtimer können auf Antrag Kennzeichen in der alten DIN-Schrift erhalten, und Militärfahrzeuge verwenden das alte Schriftbild nach wie vor.

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