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Motorrad-Zulassung: Infos zu Dokumenten und Richtlinien

Motorrad-Zulassung

Wer mit der Enduro im Gelände unterwegs ist, braucht sie meistens nicht: Die Motorrad-Zulassung. Alle anderen kommen nicht umhin, das Zweirad zuzulassen. Denn in Deutschland dürfen nur Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Doch welche Dokumente sind notwendig und was ist bei der Motorrad-Zulassung noch wichtig?

Zulassung: Diese Unterlagen müssen mit

Um sich den mehrmaligen Weg in die Zulassungsstelle zu sparen, ist es sinnvoll, die vorhandenen Unterlagen gleich doppelt zu prüfen. Nur wenn alle Dokumente vorhanden sind, können die zuständigen Sachbearbeiter in der Behörde das Motorrad zulassen.

Notwendig sind in jedem Fall der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief, wie sie früher hießen. Heute sind die beiden Dokumente unter dem Namen „Zulassungsbescheinigung Teil I und II“ bekannt. Wer Schein und Brief besitzt, kann beweisen, dass er Eigentümer des Zweirads und somit berechtigt ist, es zuzulassen.

Des Weiteren sind auch Ausweispapiere ein Must-have in der Zulassungsstelle. Der künftige Fahrzeughalter muss sich entweder mit dem Reisepass oder dem Personalausweis ausweisen können. Es ist auch möglich, das Motorrad im Auftrag zuzulassen, dann aber nur, wenn eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des künftigen Halters vorhanden sind.

Weitere Dinge, die bei der Motorrad-Zulassung nicht fehlen dürfen, sind zum einen der Nachweis über eine gültige HU – egal von welcher Prüfstelle – und zum andere die eVB-Nummer. Durch die elektronische Versicherungsbestätigung wird sichergestellt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Richtlinien rund um die Motorrad-Zulassung

Bislang war der gesamte Zulassungsprozess mit einem Besuch im Amt verbunden. Das brachte mitunter praktische Aspekte mit sich, denn bei Fragen konnte man sich direkt an die Mitarbeiter wenden. Doch der Gang zur Zulassungsstelle ist eben auch mit zeitlichem Aufwand verbunden. Dazu sind die Arbeitszeiten vieler Personen nicht mit den Öffnungszeiten der Ämter vereinbar.

Zum 01. Januar 2018 trat jedoch eine Verordnung in Kraft, die die internetbasierte Kfz-Zulassung vorantreiben soll. Der Vorteil davon: Die Zulassung muss künftig nicht mehr vor Ort durchgeführt werden, sondern kann online erfolgen. Das ist nicht nur eine Zeit-, sondern auch eine Kostenersparnis – vor allem, wenn man die Kennzeichen direkt online reserviert und bestellt.

Kfz-Kennzeichen aus dem Internet sind in der Regel deutlich günstiger als die bei der Schildermacherei vor Ort. Zusätzlich kommen Fahrzeughalter in den Genuss, alles 24/7 abwickeln zu können: Vom Reservieren der Schilder über den Kauf bis hin zur Online-Zulassung. Doch wie funktioniert das internetbasierte Zulassungsverfahren eigentlich?

Motorrad-Zulassung über i-Kfz

Bereits seit 2015 ist i-Kfz – also die Online-Zulassung – auf dem Vormarsch. Seit diesem Jahr können Fahrzeughalter ihr Kraftfahrzeug online abmelden. Die Außerbetriebsetzung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss der Halter zum einen den Personalausweis mit e-ID-Funktion besitzen. Ebenfalls eine Bedingung: Zulassungsbescheinigung Teil I und das Nummernschild verfügen über die erforderlichen Sicherheitscodes.

Seit 2018 bekommen nun auch alle neu zugelassenen Fahrzeuge einen verdeckten Sicherheitscode im Fahrzeugbrief. Wird der Code freigelegt, sind die Ummeldung und die onlinebasierte Zulassung durch den neuen Halter möglich. Diese sogenannte Stufe 3 von i-Kfz beinhaltet also sowohl die An- und Abmeldung als auch die Ummeldung.

Was ist noch neu an i-Kfz? Mit der Digitalisierung wird auch der Datensatz, der sich von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheidet, digital verfügbar gemacht. Das bedeutet, dass die Fahrzeughersteller die Informationen an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln. Im Rahmen der Online-Zulassung kann das System dann direkt die Fahrzeugeigenschaften abgleichen – eine weitere Erleichterung, von denen diesmal die Mitarbeiter der Behörden profitieren.